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Internetfähiges Spielzeug - Datendiebstahl?

Die Entwicklungen moderner Technik halten langsam aber sicher auch Einzug in die Welt der Kinderspielzeuge. Doch Datenschützer kritisieren den durch die Internetfähigkeit von so manchem Spielzeug möglich gewordenen Eingriff in die Privatsphäre. Denn nicht nur die Hersteller haben Zugriff auf Daten wie den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes. Durch den eingebauten Internetzugang können auch Hacker über Sicherheitslücken geschickt an private Informationen gelangen. 

Puppen, Rennautos, Lego 

Es gibt eine wachsende Anzahl verschiedenster internetfähiger Spielzeugtypen. So verfügt zum Beispiel die sprechende Puppe “My Friend Cayla“ über Spracherkennung, Mikrofon und Netzwerkverbindung, mittels derer sie sich passende Antworten im Internet sucht. Auch die aktuellste, sprechende Barbie Version ist mit Internetzugang ausgestattet und erlaubt die Aufzeichnung von Gesprächen und anderen Daten. Andere Arten von internetfähigem Spielzeug, wie zum Beispiel das Rennauto Ankhi Override Supertruck oder die Lego Nexo Knights, bieten Erweiterungen oder Fernsteuerung mittels passender Apps an. 

Spionage und Datendiebstahl

In Deutschland hat die Puppe “My Friend Cayla“ bereits einiges an Aufsehen erregt. Im Februar 2017 wurde sie dann in unserem Nachbarsland endgültig verboten, nachdem ein Gutachten das Spielzeug als verbotenes Spionagegerät einstufte. Trotz der Kritik österreichischer Kosumentenschützer ist die Puppe am hiesigen Markt nach wie vor erhältlich. Denn das Telekommunikationsgesetz in Österreich beinhaltet ebenjenen Paragraphen nicht, den deutsche Kritiker einsetzen konnten, um ein Verbot der Puppe zu erwirken. Auch die sprechende Barbie traf bereits vermehrt auf Kritik in Deutschland. Hier bekam sie auch den Big-Brother-Award verliehen, einen Negativpreis deutscher Datenschützer.

Die österreichische Gesetzeslücke ist bedenklich, da die Internetfähigkeit von Spielzeug sowohl von Herstellern als auch von Hackern ausgenutzt werden kann. So werten Spielzeughersteller zum Beispiel Daten wie Name, Geschlecht oder Geburtstag Ihrer Kinder aus. Aber auch der Zugriff auf sogenannte Elternkonnten ist möglich. Darin sind E-Mail-Adressen, diverse Passwörter sowie auch die Postanschrift gespeichert. Besonders gefährlich wird Spielzeug dieser Art allerdings dann, wenn Dritte sich Zugriff auf private Daten verschaffen. Bereits 2015 wurden bei einem Hackangriff auf den Lernspielzeughersteller VTech Daten aus ca. 6,4 Millionen Kinder-Profilen weltweit gestohlen. Auch 4,8 Millionen zugehörige Elternkonten blieben dabei nicht verschont.

Die Privatsphäre schützen

Um sicherzugehen, dass persönliche Daten auch persönlich bleiben, sollte man folgende Punkte verstärkt beachten.

· Bereits vor dem Kauf die Datenschutzerklärung lesen

Bes
chäftigen Sie sich bereits im Vorhinein intensiver als gewöhnlich mit der Datenschutzerklärung. Wird darin erwähnt, dass man mit Einwilligung automatisch der Auswertung Ihrer Daten zustimmt, sollten Sie sich den Kauf eventuell noch einmal überlegen.

· Deaktivieren Sie In-App-Käufe

Oft leiten zugehörige Apps Ihre Kinder automatisch weiter in den Store. Verhindern sie durch das Deaktivieren von In-App-Käufen, dass Ihre Kreditkartenabrechnung eine böse Überraschung birgt.
 
· Internetfunktion ausschalten

Liegt das Spielzeug gerade unbenutzt in der Ecke? Dann deaktivieren Sie den Internetzugang, falls möglich, um die Aufzeichnung von Gesprächen oder andere Formen der Datensammlung durch Außenstehende zu verhindern.

 

 

 

 Foto: shutterstock/Besjunior