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Halloween: Wer zahlt bei bösen Streichen?

„Süßes oder Saures“ heißt es am 31. Oktober wieder, wenn die Kinder zu Halloween um die Häuser ziehen und um Süßigkeiten fragen. Die Tradition aus den USA hat sich mittlerweile auch in Österreich etabliert. Laut einer Umfrage von Marketagent.com feiert jeder vierte Österreicher mit. Doch mit den Feierlichkeiten nimmt oft auch die Anzahl der Schäden zu. Alois Dragovits, UNIQA Leiter Sachversicherungen für Privat- und Gewerbekunden, erklärt, wann die Versicherung einspringt.
 
Die wohl wichtigste Polizze, die sowohl bei Unfällen mit Personen als auch bei Sachbeschädigungen unerlässlich ist, ist die private Haftpflichtversicherung. „Rund 98 Prozent aller Österreicher haben eine Haushaltsversicherung. Darin enthalten ist die private Haftpflichtversicherung, die in der Regel in solchen Fällen greift“, so Dragovits. Die private Haftpflichtversicherung zählt zur Basisabsicherung, denn sie kann im Worst Case vor dem existenziellen Ruin schützen. Aber auch bei Sachschäden an teuren Gegenständen, etwa wenn eine besondere Vase bei der Halloween-Party zu Bruch geht, zu der der Nachbar geladen hat, kann so der Schaden in den meisten Fällen ersetzt werden.

Foto: Shutterstock/Romolo Tavani