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Urlaub mit dem Hund: Bello bleibt nicht daheim

Ihr Kind bekommt die Krise, wenn der Familienurlaub ohne den tierischen Freund stattfinden soll? Wenn es sich dabei um einen Hund handelt, spricht in der Regel nichts dagegen, auch dem Haustier ein bisschen mehr von der Welt zu zeigen. 

Wenn Kinder Haustiere haben, lieben sie diese meist grenzenlos. Steht dann ein Familienurlaub auf dem Programm, ist entweder Trennungsschmerz angesagt – oder jede Menge Gespräche darüber, ob Bello, Minka & Co nicht doch mitkommen dürfen. Schließlich haben die meisten Kinder ja auch einen bemerkenswerten Sinn für Gerechtigkeit, und sehen es deshalb auch überhaupt nicht ein, warum das arme, geliebte Tier alleine zu Hause bleiben muss, während sich alle anderen im Urlaub amüsieren. Das ist doch gemein, oder? 

Mit dem Hund macht die Wanderung viel mehr Spaß

Generell gilt: Nicht alle Haustiere sind wirklich scharf darauf, sich in fremder Umgebung eine Auszeit vom Alltag zu geben. Katzen, kleine Heimtiere und Vögel fühlen sich in der Regel in ihrer vertrauten Umgebung am wohlsten, und es macht kaum Sinn, den Tieren die Strapazen einer Reise anzutun – es sei denn, es gibt zu Hause niemanden, der sie füttert und betreut, während die Familie auf Urlaub ist. Hunde dagegen können durchaus Spaß im Urlaub haben: Erstens sind sie ja fast immer ein bisschen traurig, wenn Herrchen oder Frauchen ohne sie außer Haus gehen. Schließlich sind Hunde ja Rudeltiere! Außerdem gibt es in der Fremde für sie ja viel zu entdecken. Und wenn Rex bei der Familienwanderung mit der Schnauze am Boden aufgeregt schnüffelnd vorangeht, macht die Bergtour auch den Kindern gleich viel mehr Spaß. 

Wuffi braucht einen Reisepass!

Vor der Abreise sollten Sie mit Testfahrten prüfen, ob Ihr vierbeiniger Freund überhaupt reisetauglich ist. Hunde müssen ans Mitfahren im Auto (oder im Zug) gewöhnt werden. Wichtig ist aber auch, dass das Fahrzeug „tiertauglich“ ist. Tiere sollten auf keinen Fall frei im Auto herumklettern können. Kleine bis mittelgroße Tiere sind meistens in Transportboxen gut aufgehoben. Diese Boxen können auf der Rücksitzbank oder am Beifahrersitz befestigt werden. Für größere Hunde gibt es spezielle Hundesicherheitsgurte. Ziemlich komfortabel für alle Beteiligten ist es, wenn der Hund auf der Ladefläche eines Kombis oder Family-Vans Platz findet. In diesem Fall sollte er aber mit einem stabilen Gitter oder Sicherheitsnetz von den Insassen getrennt sein. Die besondere Kunst bei der Variante besteht meistens übrigens darin, das Gepäck der ganzen Familie zu verstauen, wenn der eigentlich dafür vorgesehen Bereich für den Hund reserviert ist. Hier empfiehlt es sich, mit dem Gepäck auf Dach-Boxen auszuweichen. Wenn Sie mit Ihrem Hund ins EU-Ausland fahren möchten, brauchen Sie dafür übrigens unbedingt einen Pet Passport. Neben dieser einheitlichen Regelung gelten für einige Länder aber auch Sonderbestimmungen.

Mit Bello nach Bella Italia: Beißkorb nicht vergessen

So ist in Frankreich, Holland und Dänemark die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen verboten. Für einen Trip nach Finnland benötigen alle Hunde, die älter als drei Monate sind, den Nachweis, dass sie spätestens 30 Tage vor der Einreise eine Bandwurmbehandlung genossen haben. Großbritannien, Irland und Malta dürfen nur Hunde besuchen, die zusätzlich zur Tollwutimpfung auch eine Untersuchung auf Tollwutantikörper, Zecken- und Bandwurmbehandlung in ihrem Pass stehen haben. In Bella Italia müssen Sie immer Malkorb und Leine dabeihaben, wenn Ihr Bello mit von der Partie ist. Gleiches gilt auch für Portugal – dort dürfen Hunde im übrigen nicht in öffentlichen Bussen mitfahren. In Lissabon wird Ihr Hund beim Spazierengehen ungewohnt viele Blicke auf sich ziehen, auch wenn er „nur“ eine simple Promenadenmischung ist. Die Portugiesen halten sich in Städten nämlich fast keine Hunde. Aber wenn sie wollen, dass Ihr Hund den Urlaub auch richtig genießt, fahren Sie mit ihm ohnehin lieber aufs Land. Das freut bestimmt auch die Kinder.  

Mit den vierbeinigen Freunden ins Ausland

Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der EU ist seit 1. Oktober 2004 ein veterinärbehördliches Dokument, der Heimtierausweis (Pet Passport) Pflicht. Dieser Pet Passport ist ein von der Europäischen Kommission festgelegter Ausweis, der von allen Tierärzten ausgestellt werden kann. Im Pet Passport muss eine Impfung des Tieres gegen Tollwut bestätigt sein. Um eine eindeutige Identifizierung beim Grenzübertritt zu ermöglichen, müssen Hunde, Katzen und Frettchen mit einem Chip gekennzeichnet sein. Der Chip ist etwa so groß wie ein Reiskorn und wird vom Tierarzt an der linken Halsseite unter die Haut injiziert. 

Foto: Shutterstock/Javier Brosch

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