Forderung: Gesetzliches Kopftuchverbot bei Mädchen
TERRE DES FEMMES fordert, das sogenannte Kinderkopftuch im öffentlichen Raum, vor allem in Betreuungs- und Ausbildungsinstitutionen, für alle minderjährigen Mädchen gesetzlich zu verbieten. Darauf hat sich die Frauenrechtsorganisation auf ihrer jährlichen Hauptversammlung mit großer Mehrheit am vergangenen Wochenende verständigt.
„Wir wollen, dass jedes Kind – gemäß der UN-Kinderrechtskonvention sind dies alle Personen unter 18 Jahren – ein Recht auf Kindheit hat“, erklärt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES zum Kopftuchverbot für Minderjährige. Verschleierung (häufig Hidschab) von Mädchen, wie sie zunehmend bereits in Kindergärten und Schulen zu beobachten sei, stehe diesem entgegen. Sie manifestiere bereits in der hochsensiblen Entwicklungsphase eine Art von Geschlechter-Apartheit und markiere Mädchen als Sexualwesen, als Verführerinnen, die ihre Reize vor den Männern zu verbergen haben. Dieses patriarchalische Rollenbild des weiblichen Kindes und heranwachsender Mädchen diskriminiere nicht nur sie, sondern auch den Mann als angeblich triebgesteuert und unbeherrscht.
Kindergärten, Schulen und andere Ausbildungsstätten müssen Orte sein, in denen sich jeder unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft und Weltanschauung entwickeln kann. Nur so kann Chancengleichheit realisiert werden. „Alle müssen das Recht auf eine gleichgestellte Entwicklung erhalten“, fordert Stolle. Dazu gehöre auch das im Grundgesetz verankerte Recht auf Weltanschauungsfreiheit. Hierfür müsse allen Kindern ein gesetzlicher Schutzraum zur Verfügung gestellt werden, in dem sie ein säkulares Gesellschaftsmodell erfahren können.
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